Mitwirkungspolitik der MEAG

1. Präambel

Als Vermögensverwalter ist die MEAG MUNICH ERGO Kapitalanlagegesellschaft mbH (nachfolgend MEAG) gem. § 134b Abs. 1 AktG verpflichtet, ihre Mitwirkung in Portfoliogesellschaften (synonyme Begriffsverwendung: Emittenten, Gesellschaften, Unternehmen) zu beschreiben und zu veröffentlichen (sog. Mitwirkungspolitik).

Die MEAG wird dabei nachfolgende Themen näher erläutern:

  • Die Ausübung von Aktionärsrechten, insbesondere im Rahmen ihrer Anlagestrategie,
  • die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften,
  • den Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft,
  • die Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, sowie
  • den Umgang mit Interessenkonflikten.

2. Ausübung von Aktionärsrechten

Die MEAG übt im Regelfall die ihr jeweils zustehenden Aktionärsrechte für in- bzw. ausländische Aktien in ihren Fondsbeständen aus.
Im Regelfall verzichtet die MEAG aufgrund der damit verbundenen Kosten auf eine unmittelbare Präsenz auf Hauptversammlungen. Stattdessen wählt sie eine der nachfolgenden Stellen aus und beauftragt diese, unter Vorgabe konkreter Weisungen, mit der Stimmrechtsabgabe.

  • Bevollmächtigung der Verwahrstelle
  • Bevollmächtigung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters (z.B. Aktionärsvereinigungen)
  • Bevollmächtigung an einen Stimmrechtsvertreter der betroffenen Gesellschaft
  • Bevollmächtigung einer Gesellschaft, deren Hauptzweck die Analyse und Vertretung auf Hauptversammlungen für Dritte ist (z.B. Glass Lewis)

Sofern eine Stimmabgabe über die Homepage des jeweiligen Unternehmens möglich ist, kann die MEAG, ohne Beauftragung eines Dritten, selbst abstimmen.

3. Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der Anlagestrategie


Unsere Anleger sind überwiegend Versicherungsunternehmen, die die Struktur des Kapitalanlagebestandes auf die Kalkulierbarkeit von Leistungszeitpunkt und Leistungshöhe ihrer Verpflichtungen sowie Anforderungen von Bilanz- und Ertragsvorgaben ausrichten. Die Anlagestrategie ist dementsprechend an den gesetzlichen Anforderungen bzgl. der Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität, sowie an Aspekten der Nachhaltigkeit ausgerichtet, wie sie uns durch unsere Anleger vorgegeben wird.

Daraus ergeben sich für die MEAG zu beachtende Anforderungen, die durch geeignete Methoden einzuhalten sind. Konsequenzen für die Fungibilität der verwalteten Aktien, die Laufzeitstruktur, die Anlagewährungen wie auch Risikokonzentrationen gegenüber einzelnen Gegenparteien bzw. Sektoren des Portfolios werden dabei berücksichtigt.

Insbesondere wird über die Begrenzung der Aktienanlage durch Quoten und Limite auf die taktische Umsetzung der Anlagestrategie seitens unserer Anleger Einfluss genommen.

 

4. Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften

MEAG stellt durch ihre Proxy Voting Policy sicher, dass für Maßnahmen gestimmt wird, die sich langfristig positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken können und gegen Maßnahmen gestimmt wird, die sich negativ auf das Unternehmen auswirken können. Unterstützt wird sie dabei durch Analysen von externen Proxy Voting Anbietern, wie z.B. Glass Lewis.

Neben kritischen Faktoren wie z.B.

  • Strategie des Unternehmens
  • finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko
  • Kapitalstruktur des Unternehmens

sollen insbesondere auch soziale, ökologische sowie Governance-bezogene Aspekte berücksichtigt und analysiert werden.

Bewertet wird dabei, ob Unternehmen sich nach Nachhaltigkeits-Standards, Kodizes und -Prinzipien richten, ihre Strategie zum verantwortlichen Unternehmertum schriftlich festhalten und über ihre Aktivitäten und ESG-Grundsätze informieren, z.B. bzgl. Klima, Umweltaspekten, Arbeitnehmerbelangen, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Es werden die Rollen und Verantwortlichkeiten des Vorstands und seiner Ausschüsse bewertet, um zu verstehen, welches Maß an Aufsicht über nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen wahrgenommen wird.

Außerdem erwarten wir von den Emittenten eine umfassende Offenlegung der nachhaltigkeits- und klimabezogenen Risiken, entweder im Rahmen der Berichterstattung zur Task Force on Climate-Related Financial Disclosures (TCFD), zum Carbon Disclosure Project (CDP) oder in einem Nachhaltigkeits-Bericht, damit wir als Aktionär beurteilen können, wie das Unternehmen Fragen des Klimawandels, sowie ökologische und soziale Faktoren berücksichtigt.

Der Umgang eines Unternehmens mit Risiken im Zusammenhang mit ESG-Themen und Klimawandel wird danach beurteilt, wie die Integration von ESG-Risiken, insbesondere Klimarisiken in die Belohnungsstrukturen der obersten Führungsebene, einfließt.
Die Strategie eines Unternehmens im Zusammenhang mit dem Klimawandel wird danach beurteilt, ob das Unternehmen Net Zero-Reduktionsziele festgelegt hat.

Um laufend über wichtige Angelegenheiten der Portfoliogesellschaften informiert zu sein, werden Jahresberichte, Publikationen im Internet sowie Analysen interner und externer Research-Anbieter durch die verantwortlichen Portfoliomanager ausgewertet. Auch nutzt MEAG die Möglichkeit, mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft direkt in Kontakt zu treten.

5. Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft

MEAG nutzt die Möglichkeit, mit den Vorständen der Unternehmen direkt in Kontakt zu treten.

6. Zusammenarbeit mit anderen Aktionären

Bei Abstimmungen auf einer Hauptversammlung lehnt die MEAG eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne einer Abstimmung über eine Änderung der unternehmerischen Ausrichtung des Unternehmens (acting in concert) grundsätzlich ab.

MEAG prüft fallbasiert Aktionärsanträge von anderen Vermögensverwaltern und Aktionären auf der Tagesordnung einer Hauptversammlung eines Unternehmens und unterstützt diese, wenn sie im Interesse ihrer Anleger sind.

7. Umgang mit Interessenkonflikten und Wertpapier-Leihegeschäften

Die MEAG stimmt ausschließlich im Interesse ihrer Endbegünstigten (Anleger) und unabhängig von den Interessen Dritter ab.

Sie nimmt von jedem Missbrauch der Position als Minderheitsaktionär Abstand.

Dabei analysiert das Portfoliomanagement der MEAG unabhängig die oben aufgeführten Faktoren.

Die MEAG kann im Rahmen ihrer Anlagestrategie Aktienbestände im Zuge von Wertpapier-Leihegeschäften an Dritte geben. Durch den Abschluss derartiger Geschäfte verlöre sie die Möglichkeit ihre Stimmrechte auszuüben, da diese Rechte auf den Dritten übergehen.

Die MEAG hat jedoch Prozesse eingeführt, die sicherstellen, dass Wertpapier-Leihegeschäfte vor Beginn der Hauptversammlung beendet werden. Dies hat sie mit den jeweiligen Geschäftspartnern auch vertraglich festgelegt. Entsprechend übt die MEAG ihre Stimmrechte selbst aus.

Sollte ein möglicher Interessenkonflikt zu Lasten eines Anlegers entstehen, wird MEAG diesen möglichen Konflikt im besten Interesse der betroffenen Anleger auflösen. Für diese Fälle existieren interne Vorgaben, welche sicherstellen, dass Interessenskonflikte vermieden werden bzw. unvermeidbare Interessenskonflikte angemessen behandelt und offengelegt werden. Weitere Informationen zum Umgang mit Interessenkonflikten können den veröffentlichten Grundsätzen zur Vermeidung von Interessenkonflikten entnommen werden.

8. Berichterstattung über Stimmrechtausübung

Alle Abstimmentscheidungen werden transparent gemacht, Aufzeichnungen über Abstimmentscheidungen sind öffentlich zugänglich.
Details hierzu enthalten die jährlichen Berichte der MEAG gem. § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

 

 


 

2023Jährlicher Bericht der MEAG KAG gem. § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

2022Jährlicher Bericht der MEAG KAG gem. § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

2021Jährlicher Bericht der MEAG KAG gem. § 134b Abs. 2 und 3 AktG.

2020Jährlicher Bericht der MEAG KAG gem. § 134b Abs. 2 und 3 AktG.